D&O-Versicherung – wertvoller Schutz für Manager.
Unternehmen können Versicherungen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder leitenden Angestellten abschließen. In der Fachsprache heißen sie
„Directors and Officers Liability Insurance“ oder kurz D&O-Versicherungen. Firmen schützen damit ihre Führungskräfte vor Schadensersatzforderungen
von Kunden, Aktionären oder Behörden – und eigenen Klagen.
D&O-Versicherungen werden immer wichtiger, weil geschäftliche Auseinandersetzungen heutzutage meist sofort juristisch ausgefochten werden. Und Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- oder Beiräte haften persönlich für ihre Entscheidungen. Darum können sie schnell mal vor Gericht landen, wenn sie Fehler machen, die Geld kosten – von nachlässiger Auftragsvergabe bis zum Versäumen von Fördermöglichkeiten.
Die D&O-Versicherung springt ein bei fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dann zahlt die Versicherung dem Manager zunächst einen Anwalt, um Klagen abzuwehren. Wenn das keinen Erfolg hat, kommt sie für den Schaden auf. Sie deckt aber keine herkömmlichen kaufmännischen Risiken ab, etwa Schäden durch eine geplatzte Fusion oder eine missglückte Produktstrategie. Ebenso wenig schützt sie bei vorsätzlichen Regelverstößen und Gesetzesbrüchen.