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D&O-Versicherung – wertvoller Schutz für Manager.

Unternehmen können Versicherungen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder leitenden Angestellten abschließen. In der Fachsprache heißen sie
„Directors and Officers Liability Insurance“ oder kurz D&O-Versicherungen. Firmen schützen damit ihre Führungskräfte vor Schadensersatzforderungen
von Kunden, Aktionären oder Behörden – und eigenen Klagen.

D&O-Versicherungen werden immer wichtiger, weil geschäftliche Auseinandersetzungen heutzutage meist sofort juristisch ausgefochten werden. Und Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- oder Beiräte haften persönlich für ihre Entscheidungen. Darum können sie schnell mal vor Gericht landen, wenn sie Fehler machen, die Geld kosten – von nachlässiger Auftragsvergabe bis zum Versäumen von Fördermöglichkeiten.

Die D&O-Versicherung springt ein bei fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dann zahlt die Versich­erung dem Manager zunächst einen Anwalt, um Klagen abzuwehren. Wenn das keinen Erfolg hat, kommt sie für den Schaden auf. Sie deckt aber keine herkömmlichen kaufmänn­ischen Risiken ab, etwa Schäden durch eine geplatzte Fusion oder eine missglückte Produktstrategie. Ebenso wenig schützt sie bei vorsätzlichen Regelverstößen und Gesetzesbrüchen.

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