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Betriebliche Altersvorsorge – das Plus vom Arbeitgeber.

Betriebliche Altersversorgung kann sich lohnen. Das hat sich herumgesprochen.
Erfolgreich hat sie sich – ergänzend zur gesetzlichen Rente – mittlerweile in vielen Betrieben etabliert.

Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.

Betriebsrenten haben in deutschen Unternehmen Tradition. Lange Zeit waren sie freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber. Heute haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss – wenn Sie das wollen und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung).

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